Wohnung an Verwandte vermieten: wie geht das?

Du denkst bestimmt, dass es verboten ist, Wohnungen Verwandte zu vermieten. Doch das stimmt nicht!

Wohnung an Verwandte vermieten

Es ist ausdrücklich erlaubt, Wohnungen auch an Deine Verwandten zu vermieten. Du kannst also Deine Eltern, Tanten, Onkels und Cousinen in Deine Mietwohnung einziehen lassen und ruhigen Gewissens eine Miete verlangen.

Mit Verwandten solltest Du einen Mietvertrag abschließen. Es gelten ebenfalls die gesetzlichen Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter und auch die Kündigungsfristen müssen beachtet werden.

Welche gesetzlichen Bestimmungen gibt es, wenn Du an Verwandte vermietest?

Du musst die gesetzlichen Regelungen beachten.

Wenn Du günstiger an Verwandte vermieten willst, musst Du folgendes beachten:

„Die Miete muss sich auf mindestens 66 Prozent des ortsüblichen Preises belaufen um diese steuerlich voll anrechnen zu können.“

Außerdem gilt:

„Die Mieteinnahmen müssen bei der Abrechnung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgespalten werden.“

Wenn Du die Kosten aufschlüsselst, kann das Finanzamt genau nachvollziehen, was tatsächlich gezahlt wurde. Das hilft Dir bei Deiner Einkommenssteuererklärung.

Welche steuerlichen Vorteile gibt es für Dich?

Du musst auch die Mieteinnahmen von Verwandten versteuern. Da kommst Du nicht dran vorbei. Das passiert, in dem Du die Einnahmen als Einkommen aus Mieteinnahmen und Verpachtung auf Deiner Steuererklärung ausweist.

Die Einnahmen können aber gemindert werden durch Kosten für Abschreibung, Reparaturen oder Kosten für die Instandhaltung des Hauses.

Es kann für Dich also durchaus steuerlich interessant sein, an Verwandte zu vermieten.

Welche Nachteile gibt es für Dich?

Jeder hat so jemand in der Familie. Es wird viel versprochen, aber wenig gehalten. Wenn Du also an jemanden vermietest, der unpünktlich oder gar nicht zahlt, wird er Dir die Ohren Volljammern. Wir sind doch verwandt, wie kannst Du jetzt Geld verlangen.

Das sollte Dir klar sein.