Steuersatz bei Vermietungen

Wenn Du Einnahmen aus Vermietungen hast, musst Du diese auch in Deutschland versteuern. Dabei gibt es für Dich viel zu beachten. Denn das Steuerrecht in Deutschland ist sehr komplex und teils verwirrend.

Hier erfährst Du, wie Dein persönlicher Steuersatz berechnet wird.

In Deutschland musst Du Dein Einkommen versteuern. Dazu zählen auch Einkommen aus Vermietung und Verpachtung. Im Einkommenssteuergesetzt gibt es 7 Einkommensarten, die Du beachten musst. Dazu zählen:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, z.B. Weinbau, Jagd, Anbau von Kartoffeln
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb, z.B. Gewinne aus einem Unternehmen, das Dir gehört
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit, z.B. Honorare, Vergütungen für Tätigkeiten im Aufsichtsrat
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, z.B. Löhne, Gehälter
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (Kapitalertragssteuer), z.B. Erträge aus Dividenden
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, z.B. Vermietung von Wohnungen
  • Sonstige Einkünfte, z.B. Renten oder Unterhaltsleistungen
Die 7 Einkommensarten Infografik
Die 7 Einkommensarten Infografik

Je höher Dein Einkommen aus den Einkommensarten ist, desto mehr Steuern zahlst Du.

Aber jetzt wird es schon kompliziert und individuell. Denn in Deutschland zahlst Du bis 9.984 Euro Einkommen im Jahr gar keine Steuern. Wenn Du mehr verdienst, zahlst Du erst 14 % Steuern. Dieser Steuersatz steigt auf 42 % an. Diesen Spitzensteuersatz zahlst Du bei Einkommen ab 58.597 Euro. Für Einkommen ab 270.501 Euro zahlst Du die „Reichensteuer“ in Höhe von 45 %.

Wie berechnest Du jetzt Deinen Steuersatz. Das geht wie folgt:

All Deine Einkünfte aus den 7 Einkommensarten werden zunächst addiert. Lass es uns mit einem Beispiel verdeutlichen. Sagen wir, Du verdienst 50.000 Euro im Jahr. Jetzt vermietest Du noch 3 Wohnungen, was Dir 15.000 Euro im Jahr einbringt.

Jetzt hast Du natürlich Kosten für die Wohnung, die Du geltend machen kannst. Das können z.B. Kosten für die Hausverwaltung oder Reparaturen sein. Auch Werbungskosten für Deinen Job, wie Pendlerpauschale oder Kosten für Fortbildungen kannst Du berücksichtigen.

Um Deinen Gesamtbetrag der Einkünfte zu berechnen, werden von der Summe der Einkünfte anschließend alle Ausgaben abgezogen. Das ergibt Dein Einkommen.

Von diesem Einkommen werden schließlich Freibeträge, z.B. für Kinder rausgerechnet. Das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen.

Über die Steuertabelle wird schließlich die Einkommensteuer festgelegt.

Je nachdem, was dabei rauskommt, erhältst Du einen Steuererstattung oder Steuernachberechnung vom Finanzamt.

Aber jetzt gibt es noch etwas ganz wichtiges für Dich zu beachten: Du zahlst natürlich nicht den Spitzensteuersatz von 42 % auf Dein gesamtes Einkommen. Das wäre mehr als ungerecht.

Denn von Deinem Einkommen wird immer der Grundfreibetrag von aktuell 9.984 Euro abgezogen. Außerdem wird der jeweilige Steuersatz immer erst ab der Einkommensgrenze für den bestimmten Bereich angewendet.

Aus diesem Grund können die wenigsten Menschen wirklich von sich behaupten, den höchsten Steuersatz auf das gesamte Einkommen zu zahlen.

Der Durchschnittssteuersatz ist für Dich maßgebend!

Die wirkliche steuerliche Belastung erfährst Du durch den Durchschnittssteuersatz. Er errechnet je nach Einkommen aus alle Steuerzonen einen Wert und ermittelt daraus den Durchschnitt.

Mit dem Durchschnittssteuersatz erhalten Sie eine verlässliche Größe Ihrer steuerlichen Belastung, da hier alle Steuerzonen berücksichtigt werden.

Ein alleinstehender Arbeitnehmer hat ein zu versteuerndes Brutto-Jahreseinkommen von 60.000 Euro. Nach der Übersicht würde er nach dem Spitzensteuersatz eingegliedert – also mit 42 Prozent, weil er über 58.597 Euro liegt.

Da die Steuersätze sich aber jeweils auf die Einkommensbereiche beziehen, werden nur

60.000 – 58.597 Euro = 1.403 Euro

mit diesem 42 Prozent belastet.

Auf das gesamte Einkommen angewandt, besitzt dieser Angestellter einen Durchschnittssteuersatz von ca. 27 %  abführen. Das liegt dann doch um Einiges unter den avisierten Spitzensteuersatz.

Bei diesen Berechnungen und Werte sind die Abzüge für außergewöhnliche Belastungen wie zum Beispiel Werbungskosten noch nicht mit einbezogen.

Hier kannst Du Deine Einkommenssteuer berechnen.