Mietvertrag für Wohnraum 

Als Vermieter solltest Du immer einen Mietvertrag mit Deinen Mietern abschließen. Mit einem Mietvertrag kannst Du Deine Miteinnahmen richtig darstellen und versteuern. Er hilft Dir auch, um Nachweise gegenüber dem Finanzamt zu bringen. 

Doch wie sieht nun ein richtiger Mietvertrag aus? 

Das ist gar nicht so einfach. Du solltest aber unbedingt folgende Dinge mit in den Mietvertrag aufnehmen: 

  • Name, Vorname des Mieters und Vermieters 
  • Genaue Angabe, welches Haus, welche Wohnung vermietet wird (genaue Anschrift, Etage, etc.). 
  • Größe des Wohnraumes (Wohnfläche, Zimmeranzahl etc.).
  • Anzahl der Mieter. 
  • Beginn des Mietverhältnisses.
  • Höhe der zu zahlenden Miete (monatliche Grundmiete sowie Betriebskosten).
  • Klauseln zur Verteilung und Abrechnung der Betriebskosten (diese können entweder separat abgerechnet werden oder aber pauschal in der zu zahlenden Miete enthalten sein).
  • Angaben zum Mietkonto.
  • Anzahl der übergebenen Schlüssel.
  • Regelungen über Schönheitsreparaturen (Hinweis: bis 100 Euro sollte der Mieter die Kostentragen). 
  • Regelungen über die Pflege der Immobilie (wer räumt den Schnee, wer reinigt die Straße, wer pflegt den Garten). 
  • Klauseln zur Tierhaltung.
  • Nutzung gemeinschaftlicher Anlagen.
  • Kündigung des Mietvertrages.
  • Hinweise auf Anlagen wie Wohnungsübergabeprotokoll, Grundrisse, Schriftstücke mit Sondervereinbarungen, Zusatzvereinbarungen, Hausordnung etc. (Beschriftung der Anlagen nicht vergessen!).
  • Hinweise zur Kaution (max. 3 Monatsmieten). 
  • Unterschrift beider Mietparteien.

 

Unser Tipp: Fertige bei der Übergabe an den Mieter ein Übergabeprotokoll der Wohnung an. Das hilft Dir, mögliche Reparaturkosten für Schäden zu dokumentieren und beugt Streitigkeiten mit Deinem Mieter vor. Es spart Dir also Kosten. 

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In dem Übergabeprotokoll sollten folgende Dinge enthalten sein: 

  • Datum der Wohnungsübergabe,
  • Datum des Einzugs,
  • Datum des Auszugs,
  • Nennung des Mieters, Vermieters und gegebenenfalls Zeugen,
  • Nennung des Mietobjekts (Anschrift, Etage etc.),
  • Nennung der Ausstattung (z.B. bei möblierten Wohnungen),
  • festgestellte Schäden und Mängel wie beschädigte Einrichtungen, Wohnungsmängel etc.,
  • Schlüsselübergabe,
  • Vereinbarung einer Mietkaution (Mietsicherheit),
  • Zählerstände (Wasser, Strom, Gas),
  • Vereinbarungen zu etwaigen Schönheitsreparaturen (Übergabeverhandlung),
  • Vereinbarungen zu Kostenübernahmen,
  • Nachfristsetzung.

 

Das Übergabeprotokoll sollte von beiden Mietparteien unterzeichnet werden. Jeder bekommt ein Exemplar ausgehändigt.