Abschreibung bei Vermietung von Immobilien

Ein wichtiges Thema für Dich sind Abschreibungen bei Immobilien, um bei Mieteinnahmen Steuern zu sparen. Hier kannst Du Deine Steuern nochmals optimieren. Nutze das Gestaltungspotential, das Dir der Gesetzgeber bietet. 

Wir stellen Dir in diesem Artikel alles wichtige zum Thema Abschreibungen vor. 

Was ist eine Abschreibung? 

Deine Immobilie verliert im Laufe der Zeit an Wert, diese Wertminderung nennt man Abschreibung. Mit dem Kauf oder der Fertigstellung Deiner Immobilie verliert diese normalerweise aufgrund von Alter und Abnutzung durch die Mieter stetig an Wert. Dieser Wertminderung wird steuerlich mit angerechnet und führt zur Steuerminderung. 

Normalerweise werden neue Immobilien gleichbleibend über einen Zeitraum von 50 Jahren mit 2% jährlich abgeschrieben. 

Wie kannst Du von der Abschreibung profitieren? 

Du kannst die Abschreibung steuermindernd in Deiner Steuererklärung geltend machen. Damit sinkt Deine Steuerlast. Aber Du musst folgende Bedingungen erfüllen: 

  1. Du musst Eigentümer der Immobilie sein. 
  2. Das Gebäude wurde nach dem 01.01.1925 erbaut. 
  3. Deine Immobilie wird nicht selbst von Dir genutzt. 
  4. Nur der Kaufpreis Deiner Immobilie, nicht der Grundstücks- und Bodenwert, wird bei der Berechnung der Abschreibung berücksichtigt. 

Hier ein Rechenbeispiel für Dich: 

Deine Immobilie wurde nach 1925 errichtet. Jetzt geht der Staat von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren aus. Dann beträgt der Prozentsatz zur Berechnung der Abschreibung 2%. 

Du hast ein Haus für 200.000 Euro gekauft – ohne Grundstückskosten. Da es 1980 gebaut wurde beträgt die Abschreibung 2%. 

Du kannst jährlich also 4.000 Euro abschreiben. 

Das bedeutet, dass sich der Wert Deines Gebäudes jährlich um jeweils 4.000 Euro vermindert. Diese Wertminderung wird in Deiner Einkommensteuererklärung verrechnet und führt zu einer jährlichen Steuerersparnis, die beachtlich ist. Um genau zu erfahren, wie viele Steuern Du sparst, rede am besten mit Deinem Steuerberater. 

Abschreibungssätze für Wohngebäude: 

2 % (bei Fertigstellung der Immobilie ab dem Jahr 1925) 

2,5 % (bei Fertigstellung des Gebäudes bis Ende 1924)

der Herstellungs- oder Anschaffungskosten. Liegt die tatsächliche Nutzungsdauer unter 50 bzw. 40 Jahren, so dürfen der kürzeren Nutzungsdauer entsprechend höhere lineare Abschreibungen erfolgen.

Falls Du nicht das Haus gebaut hast, schreibst Du immer linear mit 2% im Jahr ab.