Du willst bestimmt Deinen Ruhestand genießen. Viele Rentner haben entsprechend vorgesorgt und sich ein Mietobjekt angeschafft, mit dessen Erträge sie ihre Rente aufbessern wollen. Auch hier stellt sich schnell die Frage nach der richtigen Versteuerung.
Müssen Rentner Mieteinnahmen versteuern?
Die schlechte Nachricht gibt’s für Dich gleich zu Beginn. Alle Renten müssen in Deutschland versteuert werden.
Aber: es gibt zahlreiche Ausnahmen!
Wenn Du 2024 in Rente gehst, greift der so genannte Rentenfreibetrag. Der beträgt derzeit 16%. Du kannst also 16% Deiner Renten steuerfrei kassieren. Allerdings musst Du die anderen 84% versteuern. Der steuerfreie Teil der Rente wird in den kommenden Jahren immer kleiner, bis 2040 alle Renten zu 100% versteuert werden.
Deine Mieteinnahmen, die Du als Rentner bekommst, gelten wie Renten oder Lohn, als Einnahmen. Du musst sie also versteuern.
Aber Du kannst den Mieteinnahmen Ausgaben wie Abschreibungen etc. entgegenstellen, was Deine Steuerlast reduziert. Schau Dir dazu unsere Steuertipps für Vermieter (LINK einfügen) an.
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Freibeträge bei Renteneinkünften
Wie Deine Renteneinkünfte besteuert werden, richtet sich danach, wann Deine Rente beginnt. Im Jahr 2024 musst Du 84% Deiner Renteneinkünfte besteuern. Ab 2040 sind alle Einkünfte aus der Rente steuerpflichtig.
Lass uns mal ein Beispiel ansehen.
Du bekommst 10.000 Euro Rente im Jahr und bist Single. Davon sind 16% steuerfrei. Also 1.600 Euro. Dazu kommen noch 5.000 Euro an Mieteinnahmen. Jetzt musst Du also 13.400 Euro versteuern. Davon wird noch der Grundfreibetrag (Stand 2024) von 11.604 Euro abgezogen.
Also musst Du nur 1.796 Euro versteuern.
Ganz anders sieht es aus, wenn Du verheiratet bist. Dann steigt der Grundfreibetrag auf 23.208 Euro. In unserem Beispiel müsstest Du dann gar keine Steuern zahlen.
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Wann sind Mieteinnahmen für Rentner steuerfrei?
In Deutschland sind Mieteinnahmen für Rentner bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Für Alleinstehende beträgt die steuerfreie Grenze 11.604 Euro im Jahr, für Verheiratete 23.208 Euro. Übersteigen Renten und Einkünfte aus Vermietungen diese Grenze, müssen die Mieteinnahmen versteuert werden.
Noch ein Hinweis: Im Jahr 2024 sind ein Teil Deiner Einkünfte aus Renten steuerfrei. Im Jahr 2024 musst Du 84% Deiner Renteneinkünfte besteuern. Ab 2040 sind alle Einkünfte aus der Rente steuerpflichtig.
Mieteinnahmen versteuern für Rentner im Ausland
Grundsätzlich gilt: Du darfst Deinen Ruhestand in Deutschland oder an einem beliebigen anderen Ort verbringen, wenn Du in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast. Ob Du allerdings Abzüge bei Deiner Rente hinnehmen musst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer Deines Auslandsaufenthalts und dem Land, in dem Du Deinen Ruhestand verbringst. Wenn Du nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz ziehst, oder in ein Land der Europäischen Union oder in ein Land, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, erhältst Du Deine Rente in den meisten Fällen unverändert weiter.
Wenn Du mehr als 6 Monate im Jahr im Ausland verbringst und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast, bist du beschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dass kein Grundfreibetrag für dich gilt und dein Einkommen vollständig besteuert wird. Wenn Du jedoch weniger als 6 Monate im Jahr im Ausland lebst, bleibt alles beim Alten und Du bist unbeschränkt steuerpflichtig.
Als Rentner bist auch im Ausland steuerpflichtig. Steuern werden auf Deine Renteneinnahmen und Deine Mieteinnahmen erhoben.
Es ist wichtig zu beachten, dass die verschiedenen Rentenarten unterschiedlich besteuert werden. Das Finanzamt, das für die Besteuerung von Renten im Ausland verantwortlich ist, ist das Finanzamt Neubrandenburg.
Muss ein Rentner auf Mieteinnahmen Krankenversicherungsbeiträge zahlen?
Ein Rentner muss in der Regel muss nicht befürchten, dass er zusätzlich wegen der Gewinne aus Vermietung Krankenkassenbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge an seine Krankenkasse zahlen muss. Er ist Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner. Er zahlt auf seine Rente Krankenkassen- und Pflegebeiträge. Von den Krankenkassenbeiträgen übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte. Wenn er noch Gewinne aus nicht gewerblicher und nebenberuflicher Tätigkeit wie Vermietung und Verpachtung hat, fallen hierauf keine zusätzlichen Krankenkassenbeiträge an. Diese Tatbestände der Gewinne lösen keine neue Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Nur wenn der Rentner hauptberuflich selbstständig tätig wäre, würden die Einkünfte aus dieser Tätigkeit die Beitragspflicht in der GKV auslösen. Im Rahmen der privaten Vermietung einer Ferienwohnung liegt im Regelfall keine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit vor. Oder wenn er generell freiwilliger Selbstzahler in der GKV wäre, dann müsste er auf die Gewinne nach § 240 SGB V Beiträge an seine Krankenkasse zahlen.
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